Unsere Verantwortung im Rahmen der europäischen VerpackVO (EU) 2025/40 (PPWR)
Im Rahmen unserer Verantwortung für Verpackungen und Verpackungsabfälle erfüllen wir die Anforderungen der europäischen Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 sowie der jeweils geltenden nationalen Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung in den Ländern, in denen wir verpackte Produkte in Verkehr bringen.
Diese Seite bietet transparente Informationen über unsere Rolle als Wirtschaftsakteur, unsere Verpackungsregistrierungen, Regelungen zur Herstellerverantwortung sowie relevante Kontaktdaten und Informationen für Kunden, Behörden und Partner.
Unsere Rolle als Wirtschaftsakteur
Unser Unternehmen nimmt hinsichtlich der Definitionen aus Artikel 3 der PPWR (EU) 2025/40 Rollen als Erzeuger, Importeur und Hersteller ein.
Die daraus folgenden Verpflichtungen stellen wir entsprechend der Vorgaben und Zeitachsen sicher.
Die Konformitätserklärungen, für die die oben genannten Unternehmenseinheiten entweder unmittelbar als Erzeuger und im Rahmen der Prüf-Pflichten als Importeur verantwortlich sind, können bei den entsprechenden Kontakten angefordert werden.
Eine Dokumentation ist sichergestellt.
Dies gilt für die folgenden Unternehmenseinheiten:
- HENSOLDT AG, Willy-Messerschmitt-Straße 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland, PEC_Consultancy@hensoldt.net
- HENSOLDT Holding Germany GmbH, Willy-Messerschmitt-Straße 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland, PEC_Consultancy@hensoldt.net
- HENSOLDT Sensors GmbH, Willy-Messerschmitt-Straße 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland, PEC_Consultancy@hensoldt.net
- HENSOLDT Optronics GmbH, Moritz-Hensoldt-Str. 10, 73447 Oberkochen, Deutschland, PEC_Consultancy@hensoldt.net
- ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, Ingolstädter Straße 45, 80807 München, Deutschland, PEC_Consultancy@hensoldt.net
